11 Mayıs 2011 Çarşamba

SPD will Beguenstigung von Privatpatienten bei Aerzten verabschieden

Die SPD wuenscht einen neuen Gesetzesentwurf erwirken, indem von einer Strafe von bis zu 25.000 Euro und dazu von einem Entzug der Zulassung des Arztes für den Zeitraum von bis zu 2 Jahren erzaehlt wird. Dieser Gesetzesentwurf soll die Reaktion der Sozialdemokraten auf die ungleiche Behandlung zwischen gesetzlichen und privat Versicherten Patienten sein.



Da aerztliche Behandlungen bei Privatpatienten von deren Versicherungen optimaler honoriert werden, favorisieren jede Menge Aerzte jene Patienten. Das aeussert sich für die gesetzlich Versicherten meistens durch eine verhaeltnismaessiglange Wartezeit, ebenso auch beim Erhalt eines Untersuchungstermins. Dieses soll mit Hilfe von diesem Gesetzesentwurf abgewendet werden. Damit der Gesetzesentwurf nachhaltig umgesetzt werden kann, sollen die gesetzlichen Krankenkassen mehr Rechte bekommen. Den gesetzlichen Krankenkassen ist geplant unter anderem das Recht von Testanrufen bei Medizinern ermoeglicht werden, um zu ueberpruefen ob die Mediziner Private Krankenkassenpatienten beguenstigen. Ob diese Regelung dann aber die Probleme, aus welchen Gruenden Privatpatienten in manchen Bereichen bei Aerzten beguenstigt behandelt werden, aufhebt ist noch unklar.



Die Aerzte verdienen immer weniger und das bei stetighoeheren Ausgaben. Bei einem Privatpatienten kann der Arzt jede noetige Behandlung oder Entscheidungen fuer die Gesundung des Patienten ergreifen, da die Privaten Krankenkassen diese Behandlungen zu 100% tragen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist dies nicht gegeben, in manchen Faellen bleibt der Arzt bei der Behandlung welche von den gesetzlichen Krankenkassen als nicht noetig erachtet wird, auf den hierbei sich bildenden Geldern sitzen. pkv vergleich

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